Entsorgung

Bei unsachgemäßer Entsorgung können Schadstoffe die Gesundheit und die Umwelt nachhaltig schädigen. Deshalb müssen die Elektrogeräte und die Elektronikgeräte getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall erfasst und wiederverwertet oder fachgerecht entsorgt werden.

Zur Entsorgung der Geräte greift die EU-Richtlinie 2012/19/EU für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE), die durch die jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt ist. Als Kunde haben Sie die Möglichkeit, die Elektro- und Elektronikgeräte, die Sie bei uns erworben haben und die der WEEE unterliegen, über die Lenze-Niederlassung in Ihrem Land  zu entsorgen.

Lenze-Adressen in Europa

Zur Kontaktaufnahme hinsichtlich der WEEE bieten wir im deutschen Geltungsbereich der EU-Richtlinie für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (Richtlinie 2012/19/EU) und der EU-Batterierichtlinie (2006/66/EG mit 2013/56/EU) die folgenden Möglichkeiten an:

service.de@lenze.com

+49 5154 82-1111

Auf den Geräten befindet sich die durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern. Diese Information zeigt auf, dass gebrauchte elektrische und elektronische Produkte nicht mit dem normalen Haushaltsabfall entsorgt werden dürfen.

Die Verpackung der Geräte muss getrennt entsorgt werden. Papier, Pappe und Kunststoffe müssen dem Recycling zugeführt werden. Informationen zu den landesspezifischen Entsorgungspflichten erhalten Sie von Ihrem regionalen Entsorger.

 

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